Er zeigte eine grosse Flexibilität und konnte somit auch auf kurzfristige Angebote des Arbeitsmarktes reagieren. Hinzu kommt, dass bei den gesuchten Tätigkeiten ein rascher Einsatz möglich war und für eine allfällige Arbeitgeberin kaum ein Einarbeitungsaufwand angefallen wäre. Dies zeigen auch die Möglichkeiten für temporäre Arbeitseinsätze auf, welche sich dem Beschwerdeführer boten (eine Woche als Industrie-Allrounder und je ein Tag als Bauarbeiter bzw. Zügelmann).