Aus den eingereichten Unterlagen ist ersichtlich, dass er sich unter anderem als Mechaniker, Industrie-Allrounder, Hilfs- oder Fabrikarbeiter und als Küchen- oder Servicemitarbeiter bewarb. Ferner war er bei verschiedenen Stellenvermittlungsbüros angemeldet, denen er seine Bereitschaft mitteilte, jede Stelle anzunehmen. Der Beschwerdeführer deckte in seiner Bereitschaft, Arbeit anzunehmen eine grosse Bandbreite an Tätigkeiten ab. Er zeigte eine grosse Flexibilität und konnte somit auch auf kurzfristige Angebote des Arbeitsmarktes reagieren.