Hinweise bezüglich der Arbeits- und Vermittlungsbereitschaft finden sich in den Formularen „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen“. Die Arbeitsbemühungen des Beschwerdeführers bestanden dabei darin, dass er neben seinem bisherigen Beruf als Automechaniker, Stellen in unterschiedlichen Bereichen suchte. Aus den eingereichten Unterlagen ist ersichtlich, dass er sich unter anderem als Mechaniker, Industrie-Allrounder, Hilfs- oder Fabrikarbeiter und als Küchen- oder Servicemitarbeiter bewarb.