Bezüglich der Qualität der Arbeitsbemühungen ist festzuhalten, dass es sich in diesem Fall um kurzfristig zu besetzende Aushilfsstellen handeln musste, bei denen keine oder nur eine unbedeutende Einarbeitungszeit erforderlich war. Sobald eine Einarbeitung notwendig war, hätte es kaum eine Arbeitgeberin gegeben, die bereit gewesen wäre, jemanden lediglich für zwei Monate einzustellen. Hinweise bezüglich der Arbeits- und Vermittlungsbereitschaft finden sich in den Formularen „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen“.