2. Mit Verfügung vom 22. September 2004 lehnte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) die Anspruchsberechtigung für die Zeit vom 12. August bis 17. Oktober 2004 wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit ab. Dies, weil er dem Arbeitsmarkt nur während rund zwei Monaten zur Verfügung stehe. Dagegen erhob der Versicherte am 30. September 2004 Einsprache mit dem Antrag, dass er als zu 60% vermittlungsfähig eingestuft werde solle, da die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bei den Temporärstellen viel besser seien als bei den Festanstellungen.