1. … wurde 1982 geboren und ist gelernter Automechaniker. Zuletzt arbeitete er vom 3. Juni 2004 bis zum Ende der Arbeitsüberlastung seiner Arbeitgeberin (… AG) als Allrounder im Baugewerbe. Am 12. August 2004 meldete er sich bei der Arbeitslosenkasse Graubünden und machte einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung von 100% geltend. Mit Schreiben vom 2. September 2004 teilte der Versicherte der Arbeitslosenkasse mit, dass er die Aufnahme zur Berufsmatura zugesichert bekommen habe und am 18. Oktober 2004 mit der achtmonatigen Ausbildung beginnen könne. Nach der Berufsmatura sei ihm noch keine Anstellung zugesichert worden.