1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist der Einspracheentscheid des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) vom 6. Oktober 2004. Streitgegenstand bildet die Frage, ob der Beschwerdeführer zu Recht wegen Nichtbefolgens einer amtlichen Weisung ohne entschuldbaren Grund für 20 Tage in seiner Anspruchsberechtigung eingestellt worden ist.