Weiter dürften mangels Aktenkundigkeit die angeblichen früheren Verfügungen nicht zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden. Schliesslich führt der Beschwerdeführer aus, dass – sollte das Gericht zum Schluss gelangen, er habe trotzdem einen Fehler begangen – sein Verschulden nicht im mittelschweren Bereich anzusiedeln sei. Die Einstellungsdauer dürfte im Falle einer entsprechenden Sanktion höchstens 10 Tage betragen.