Den Einsprachebeilagen ist zu entnehmen, dass das Beschäftigungsprogramm …, dem der Versicherte zugewiesen worden war, vom 19. April bis 2. Juli 2004 dauerte. Auf der Zuweisung ist schriftlich vermerkt, dass der Versicherte den Weisungen des RAV Folge zu leisten habe. Weiter ist der Bescheinigung des … vom 28. Mai 2004 zu entnehmen, dass … am 6. Mai 2004 tatsächlich am Beschäftigungsprogramm teilgenommen hat.