2. Mit Verfügung vom 3. Februar 2004 stellte das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) … wegen Fernbleibens von einem Beratungsgespräch am 21. Januar 2004 für fünf Tage in der Anspruchsberechtigung ein. Mit Verfügung vom 3. März 2004 erfolgte eine erneute Einstellung in der Anspruchsberechtigung für zehn Tage, und zwar wiederum wegen Nichtteilnahme an einem für den 2. Februar 2004 anberaumten Beratungsgespräch.