Es sei alles Mögliche getan worden, um die Sanierung der Finanzen durchzuführen. Nicht voraussehbar sei jedoch gewesen, dass Dritte ihren Verpflichtungen gegenüber der … wegen Zahlungsunfähigkeit nicht nachkommen würden. Zum einen habe die Gesellschaft Ende Januar 2003 einen Debitorenverlust in der Höhe von Fr. 260'000.-- gehabt. Die Begleichung desselben hätte die Bezahlung innert nützlicher Frist ermöglicht. Zum anderen hätten sie über ein in Aussicht gestelltes Darlehen in der Höhe von Fr. 250'000.-- am 27. März 2003 noch einmal versucht an Geldmittel heranzukommen, doch der entsprechende Betrag sei vertragswidrig nicht überwiesen worden.