Zur Begründung brachten sie vor, dass sie im Zeitpunkt der Entscheidung, die Beiträge nicht zu bezahlen, ernsthaft damit rechnen konnten, alle Forderungen der Ausgleichskasse innerhalb kurzer Zeit zu befriedigen. Sie hätten bereits nach dem möglichen Eintreffen des ersten Debitorenverlustes sofort Sanierungsmassnahmen ergriffen und die AHV-Beiträge in Abhängigkeit der Zahlungseingänge und der damit verbundenen Liquidität regelmässig beglichen. Es sei alles Mögliche getan worden, um die Sanierung der Finanzen durchzuführen.