Darin forderte sie die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge des Jahres 2002 samt Zinsen und Kosten in der Höhe von Fr. 12'968.-- gegenüber den ehemaligen Verwaltungsräten unter solidarischer Haftung ein. Dagegen erhoben alle drei Verfügungsadressaten Einsprache, mit dem Antrag auf Aufhebung der Verfügung. Mit Einspracheentscheiden vom 1. Oktober (…) bzw. 21. Oktober 2004 (… und …) wurden die Einsprachen abgewiesen.