2. Am 21. Mai 2003 wurde über die … der Konkurs eröffnet und das entsprechende Verfahren durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirks … vom 18. August 2004 geschlossen. Infolgedessen konnten die Forderungen der kantonalen AHV-Ausgleichskasse gegenüber der … nicht mehr beglichen werden. Daraufhin erliess die Ausgleichskasse am 6. September 2004 drei gleichlautende Schadenersatzverfügungen. Darin forderte sie die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge des Jahres 2002 samt Zinsen und Kosten in der Höhe von Fr. 12'968.-- gegenüber den ehemaligen Verwaltungsräten unter solidarischer Haftung ein.