d) Wie der Beschwerdegegner richtig ausführt, können bei der Bemessung der Dauer der Einstellung die in Art. 63 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) für die Strafzumessung angeführten Kriterien analog herangezogen werden. Es sind demnach die Beweggründe, das Vorleben, früheres Verhalten in ALV- Angelegenheiten gegenüber der Kasse und die persönlichen Verhältnisse eines Versicherten zu berücksichtigen (Spühler, Grundriss des Arbeitslosenversicherungsrechts, Bern 1985, §9 N 12).