1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren bildet der Einspracheentscheid des KIGA vom 30. September 2004. Zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer zu Recht in seiner Anspruchsberechtigung für 23 Tage wegen Nichtbefolgung von Kontrollvorschriften und Weisungen eingestellt worden ist.