9. In seiner Replik vom 5. Dezember 2004 führt der Versicherte noch aus, er hätte ja sagen können, er hätte die Weisung gar nie erhalten. Er habe sich bisher immer einwandfrei verhalten und ihm würde nicht im Traum einfallen, nur das Geringste zu provozieren. Am 18. Mai 2004 habe er von seinem Berater mündlich die Mitteilung erhalten, ein Mitarbeiter von … würde sich bei ihm melden und später habe er eine gleichentags datierte uneingeschriebene und vom Berater selbst unterzeichnete Standardaufforderung erhalten.