Gegen diesen Entscheid erhob der Versicherte am 1. November 2004 Beschwerde. Er verlangte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Verpflichtung für das KIGA, ihm die 23 Taggelder zu vergüten. Sinngemäss beantragte er allenfalls eine Herabsetzung der Einstelltage. Er bitte um eine Überprüfung, ob er nicht nach Treu und Glauben gehandelt habe und der Grad des Verschuldens gerechtfertigt sei. Weiter verlangt er die Einholung einer schriftlichen Bestätigung vom RAV Chur, um die Aussage von Herrn Willi zu bestätigen.