Solche Angelegenheiten zu ignorieren oder zu vertuschen entspreche nicht seinem Charakter. Er hätte in der Zwischenzeit mit … Kontakt aufgenommen und einen Termin vereinbart. 4. Mit Verfügung vom 7. Juli 2004 stellte das KIGA den Versicherten für 23 Tage in seiner Anspruchsberechtigung ein. Er habe die arbeitsmarktliche Massnahme nicht angetreten und diese somit faktisch abgelehnt.