3. Der Rückmeldung des Beschäftigungsprogramms … vom 9. Juni 2004 an das RAV ist zu entnehmen, dass sich der Versicherte dort nicht gemeldet hatte. Er wurde darauf zur Stellungnahme aufgefordert, in welcher er ausführte, dass er am 18. Mai 2004 vormittags bei seinem Betreuer vom RAV gewesen sei. Dieser habe ihn auf die Möglichkeit von … aufmerksam gemacht und ihm einige Unterlagen abgegeben. Am Nachmittag des gleichen Tages habe ihn sein Berater angerufen und mitgeteilt, dass er sich das mit … nochmals überlegt habe und sich ein Mitarbeiter dieses Unternehmens bei ihm melden werde.