Vorliegend sei aber nur ein Monat vorgesehen gewesen. Die gesamten Umstände zeigten auf, dass das Praktikum lediglich zur Einarbeitung habe dienen sollen und somit die Probezeit verlängert habe. Gemäss Auskunft der Abteilung Arbeitsbedingungen Graubünden sei als ortsund betriebsüblicher Lohn von einem solchen von Fr. 3'500.-- auszugehen. Ein Lohn in der Höhe von Fr. 1'000.-- könne vorliegend nicht als orts- und betriebsüblich angesehen werden. Dass das Praktikum lediglich zur Einarbeitung gedient habe, zeige auch der unbefristete Arbeitsvertrag vom 20. Februar 2004 auf, wo festgehalten sei, dass das Arbeitsverhältnis seit 1. März 2004 bestehe.