die längere Anstellung sei für ihn die bessere. Hingegen habe die Personalberaterin nicht gesagt, der Beschwerdeführer solle die Zusage für die zugewiesene Stelle hinauszögern. Selbst wenn sie dies getan hätte, würde dies nicht bedeuten, dass der Beschwerdeführer dem möglichen Arbeitgeber anlässlich des Vorstellungsgesprächs erklären soll, er habe noch andere Stellen offen. Dem Beschwerdeführer habe klar sein müssen, dass man bei einem Vorstellungsgespräch andere offene Stellen nicht erwähnt, zumal er seit April 2002 zehn Zuweisungen des RAV erhalten habe und damit über genügend Erfahrung in Vorstellungsgesprächen verfügen sollte.