All diese Gründe hätten ihn dazu bewogen, den Entscheid über die noch offenen Bewerbungen einige Tage abzuwarten und nicht sofort einen Vertrag mit dem Hotel Restaurant … zu unterzeichnen. Er habe die ihm durch das RAV angewiesene Arbeitsstelle nicht abgewiesen, sondern auf Anraten seiner Personalberaterin hinausgezögert; Arbeitsbeginn wäre ohnehin erst der 1. Juli 2004 gewesen. Im Zusammenhang mit der ihm zugewiesenen Stelle im Hotel Restaurant … habe er gemäss den Anweisungen des RAV gehandelt und dieses umfassend über sein Vorgehen informiert.