4. Mit Verfügung vom 28. Juli 2004 wurde der Beschwerdeführer vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) wegen faktischer Ablehnung einer zugewiesenen Stelle für 23 Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt. Mit seiner Aussage gegenüber dem möglichen Arbeitgeber, er habe noch andere Bewerbungen offen und wolle deswegen nicht sofort bei ihm anfangen, habe er seine Schadenminderungspflicht verletzt und die Stelle faktisch abgelehnt.