Am 25. Juni 2004 habe der Beschwerdeführer auch die Stellvertretung seiner Personalberaterin beim RAV über diesen möglichen Einsatz bei … informiert. Am 8. Juli 2004 schloss der Beschwerdeführer alsdann mit … einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab und erteilte dem Hotel Restaurant … in … abschlägigen Bescheid.