beiden Angeboten besser gewesen wären als im Hotel Restaurant …, zumal bei letzterem der Arbeitseinsatz nur für vier Monate gewährleistet gewesen wäre. Mit dem Hotel Restaurant … sei er in der Folge so verblieben, dass er bis spätestens am 25. Juni 2004 Bescheid geben würde, da davon auszugehen war, dass bis dahin das Ergebnis seiner anderen beiden Stellenbewerbungen bekannt sein würde. Am 21. Juni 2004 habe er die Stellvertretung seiner RAV-Personalberaterin über dieses Vorgehen informiert.