2. Mit Arbeitszuweisung vom 16. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Chur (RAV) aufgefordert, sich telefonisch innert zweier Arbeitstage beim Hotel Restaurant … in … auf eine offene Stelle zu melden. Es handelte sich dabei um eine per sofort freie, bis Oktober 2004 befristete Arbeitsstelle als Koch. Der Beschwerdeführer meldete sich in der Folge am 19. Juni 2004 persönlich beim erwähnten Gastronomiebetrieb zu einem Vorstellungsgespräch. Der Rückmeldung des möglichen Arbeitgebers vom 21. Juni 2004 an das RAV war dann jedoch zu entnehmen, dass es nicht zu einer Anstellung kam.