Vom RAV habe er den Auftrag erhalten, jeden Monat vier Arbeitsbemühungen nachzuweisen. Im Mai habe er einen Zwischenverdienst von Fr. 2'905.20 und im Juni einen solchen von Fr. 1'494.60 erzielt, was nicht berücksichtigt worden sei. Für die im Prinzip gleiche Sache sei er bereits mit 12 Einstelltagen bestraft worden.