Mittlerweile habe er seine Bemühungen bis nach Zürich und St. Gallen ausgedehnt. Zum zweiten Schreiben des KIGA führte der Versicherte aus, dass er vom 26. bis 31. Mai 2004 tatsächlich keine Arbeitsbemühungen nachweisen könne, was er zu entschuldigen bitte. Zudem habe er im Juni 2004 einen Zwischenverdienst von annähernd Fr. 3'000.- erzielt.