S 04 151 1. Kammer als Versicherungsgericht URTEIL vom 4. Januar 2005 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Einstellung in der Anspruchsberechtigung 1. Der Versicherte ist gelernter Elektromonteur und Programmierer EDV. Er war zuletzt als Programmierer bei der … in … tätig. Am 23. Januar 2004 wurde ihm die Stelle auf Ende April 2004 gekündigt. Mit Datum vom 26. Mai 2004 machte er einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherungstaggeld im Umfang von 100% ab demselben Datum geltend.