1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Einspracheentscheid vom 30. September 2004 sowie die zugrunde liegende Verfügung vom 15. Juni 2004 werden aufgehoben. Das KIGA wird verpflichtet … die ihr zustehenden Taggeldleistungen auszurichten. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Der Kanton Graubünden (Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) entschädigt … aussergerichtlich mit Fr. 500.-- (inkl. MwSt).