Im Übrigen sei die Versicherte nach ihrer Kündigung bis mindestens zu ihrer Anmeldung in einer psychischen Stresssituation gewesen, was auch ihr Schreiben vom 11. August 2004 belege. Man habe ihr helfen wollen, über den Stress aufgrund der Kündigung hinwegzukommen indem man ihr die Möglichkeit geboten habe, weiterhin in einer Tagesstruktur tätig zu sein. Ziel eines Beschäftigungsprogramms könne auch die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sein, was beim vorliegenden Programm zweifelsfrei der Fall gewesen wäre.