4. Mit Verfügung vom 15. Juni 2004 stellte das KIGA die Versicherte für 23 Tage in der Anspruchsberechtigung ein. Sie habe eine arbeitsmarktrechtliche Massnahme abgelehnt und ihre Argumente könnten diese Ablehnung nicht rechtfertigen. Das Gesuch um einen Sprachkurs sei erst Ende Mai eingereicht worden. Zudem seien während der Besprechung bei der RAV … vom 3. Mai 2004 ein Fidelio- sowie ein Buchhaltungskurs als arbeitsmarktliche Massnahmen besprochen worden.