1. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren stellt der Einspracheentscheid des KIGA vom 20. September 2004 dar. Als Streitgegenstand ist die Frage zu beurteilen, ob die Beschwerdeführerin zu Recht für 5 Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt wurde.