6. Gegen diesen Entscheid erhob die Versicherte Beschwerde. Sie wolle sich entschuldigen, dass sie den Termin am 5. Mai 2004 nicht wahrgenommen habe. Sie habe ihre Post erst am 17. Mai 2004 erhalten, da bis zu diesem Zeitpunkt das Hotel geschlossen gewesen sei und sie vorher keinen Zugang zur Post gehabt habe. 7. Das KIGA beantragt in seiner Stellungnahme vom 11. November 2004 Abweisung der Beschwerde. Begründend werden im Wesentlichen dieselben Argumente vorgebracht wie bereits im Einspracheentscheid. Das Gericht zieht in Erwägung: