5. Mit Entscheid vom 20. September 2004 wies das KIGA die Einsprache ab. Die Versicherte habe erwiesenermassen der behördlichen Anweisung zur Teilnahme am Beratungsgespräch keine Folge geleistet. Die Versicherte hätte dafür besorgt sein müssen, dass sie ihre Post auch während der Hotelschliessung erhalte. Im Übrigen lägen keine Entschuldigungsgründe vor und die Dauer der Einstellung im Bereich des leichten Verschuldens sei angemessen.