4. Dagegen erhob die Versicherte am 18. Juni 2004 Einsprache. Darin hielt sie fest, das Hotel … sei vom 14. April bis zum 17. Mai 2004 geschlossen gewesen. Sie habe selber keinen Briefkasten und sie hätte ihre Post nicht in Empfang nehmen können. Sie habe auch keinen Briefkastenschlüssel des Hotels. Ihre Post ginge direkt an ihren Vorgesetzten, welcher sie anschliessend an die Versicherte weiterleite.