c) Der Beschwerdeführer hat am 3. Februar 2004 sein Arbeitsverhältnis ohne zugesicherte neue Stelle auf den 31. Mai 2004 gekündigt. Er war seit dem 1. Mai 2002 – nachdem er schon vorher für denselben Arbeitgeber tätig gewesen war – als Office-Mitarbeiter angestellt. Er bringt vor, dass ihm ein Verbleiben am betreffenden Arbeitsplatz nicht hätte zugemutet werden können. Als Begründung brachte er bei der Beschwerdegegnerin vor, dass Mitarbeiter in kriminelle Handlungen verwickelt gewesen seien und er daran nicht habe beteiligt sein wollen. Obwohl er auf die Missstände hingewiesen habe, sei keine Änderung erfolgt.