O., S. 124). Eine aufgrund eines angespannten Arbeitsklimas ausgesprochene Kündigung ohne zugesicherte Anschlusstelle darf wohl einzig in Betracht gezogen werden, wenn die Umstände am Arbeitsplatz geradezu unerträglich, etwa persönlichkeitsverletzende Diskriminierungen zu beklagen sind (Chopard, a.a.O., S. 124).