Zürich 1998, S. 124). In einem nicht veröffentlichten Entscheid hat das Eidgenössische Versicherungsgericht immerhin festgehalten, dass belastende Verhältnisse am Arbeitsplatz zwar die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht zu rechtfertigen vermögen, bei der Beurteilung des Verschuldens indessen zu berücksichtigen seien (vgl. Chopard, a.a.O., S. 124).