Er habe ohne entschuldbaren Grund eine zumutbare Arbeitsstelle aufgegeben. Die Einstelldauer liege mit 31 Tagen schon beim Minimum und der Umstand, dass sofort eine neue Stelle gefunden worden sei, habe ebenfalls keinen Einfluss. 8. Am 6. Oktober 2004, ergänzt am 18. Oktober 2004, erhob der Versicherte Beschwerde gegen den Einspracheentscheid. Man habe ihn in der Klink schlecht behandelt, weil er sich an den kriminellen Handlungen nicht beteiligt habe. Man habe ihn auch mehrmals mit „Hey du schwarzes Arschloch“ beleidigt. Beweise habe er aber keine.