Seit dem ersten Gespräch, das er mit Dr. … geführt habe, sei rund ein Jahr verflossen, ohne dass sich die Zustände gebessert hätten. Ebenso legte der Versicherte dem Schreiben einen selbst verfassten vierseitigen Bericht bei, in welchem er Beispiele für die von ihm beanstandeten Vorkommnisse aufführt. 5. Mit Verfügung vom 22. Juli 2004 stellte die Arbeitslosenkasse Graubünden den Versicherten für 31 Tage in seiner Anspruchsberechtigung ein. Er habe seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, indem er seine Stelle ohne Zusicherung einer anderen gekündigt habe.