4. Mit Schreiben vom 11. Juli 2004 teilte der Versicherte der Arbeitslosenkasse mit, die Kündigungsgründe würden sich nach dem Schreiben richten, welches er gleichentags der Klinkleitung habe zukommen lassen. Als er das letzte Mal in der Klink angestellt gewesen sei, habe er gesehen, dass zahlreiche Angestellte der Klink Lebensmittel und sonstige Gegenstände unterschlagen würden. Er habe diese Vorfälle verschiedenen Personen – unter anderem der Klinikleitung – mitgeteilt. Für den 3. Februar 2004 habe er mit Dr. … – dem stellvertretenden Geschäftsführer der Klinik – einen Termin vereinbart.