Der Beklagte hat es für mehrere Monate versäumt, die BVG-Beiträge für seine Angestellten zu bezahlen und damit die Klägerin durch dieses Verhalten geradezu mutwillig zur Klageanhebung gezwungen. Im vorliegenden Fall haben aber die teils widersprüchlichen bzw. schwer verständlichen Abrechnungen der Klägerin begründete und verständliche Zweifel an der Richtigkeit der Berechnungen beim Beklagten hervorgerufen, weshalb sein Verhalten als entschuldbar zu erachten ist. Daher rechtfertigt es sich, im vorliegenden Fall keine Verfahrenskosten zu erheben. Demnach erkennt das Gericht: