Währenddem in der Schlussabrechnung die Zinsen bis zum 31. Oktober 2003 den Betrag von Fr. 327.65 erreichen, betragen dieselben Zinsen in den späteren Abrechnungen der Klägerin plötzlich Fr. 327.85. Auch diesbezüglich erweisen sich das Vorgehen und die Berechnungen der Klägerin als unglücklich, auch wenn sich der Zinsbetrag von Fr. 327.85 im vorliegenden Fall als korrekt erweist. Deshalb betrug das Prämiensaldo am 31. Oktober 2003 (inkl. Zinsen) Fr. 6'777.20 und nicht Fr. 6'777.00, wie die Klägerin fälschlicherweise in der Schlussabrechnung vom 15. Oktober 2003 angegeben hatte.