5. Mit Klageantwort vom 1. November 2004 beantragte der Versicherungsnehmer die Klageabweisung. Seine geleistete Teilzahlung sei vom eingeklagten Betrag nicht abgezogen worden. Ebenso wenig sei der Altersausgleich 2003 berücksichtigt und gutgeschrieben worden. Zudem habe die Versicherung jeweils verschiedene Beträge in Rechung gestellt, weshalb nie klar gewesen sei, welche Prämienzusammenstellung nun korrekt sei. Am 11. August 2003 habe er ein Schreiben erhalten, wonach er per 31. Dezember 2002 noch den Betrag von Fr. 3'969.90 zu bezahlen hätte.