4. Die Versicherung reichte am 11. Oktober 2004 beim Verwaltungsgericht Klage ein mit dem sinngemässen Begehren, den Versicherungsnehmer zur Bezahlung der ausstehenden Prämien von Fr. 6'847.20 nebst 5% Zins seit dem 1. November 2003 zuzüglich Betreibungskosten zu verurteilen. Zudem sei der in der Betreibung Nr. 2040068 erhobene Rechtsvorschlag definitiv zu beseitigen. Begründet wurden diese Anträge im Wesentlichen mit BVG- Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers und dessen Leistungsverweigerung trotz mehrfachen Zahlungsaufforderungen.