2. Am 20. Januar 2004 reichte die Versicherung ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt ein. Darin wurde folgende Forderungssumme angegeben: - Fr. 6'847.20 nebst Zins zu 5% seit 01.11.2003 - Abzüglich Fr. 2'939.40 Teilzahlung vom 22.12.2003 - Zuzüglich Fr. 300.00 Umtriebsentschädigung - Zuzüglich Betreibungskosten 3. Auf den daraufhin ausgestellten Zahlungsbefehl erhob der Versicherungsnehmer am 23. Januar 2004 ohne Grundangabe Rechtsvorschlag.