1. … ist Inhaber der Einzelfirma …, welche mit Wirkung ab 1. August 2000 mit entsprechendem Anschlussvertrag Nr. 52’468/000 der Sammelstiftung BVG der … angeschlossen ist, um ihre Arbeitnehmer in Bezug auf die berufliche Vorsorge zu versichern. Nachdem die Einzelfirma Ende 2002 mit der Prämienzahlung in Rückstand geriet und auch auf verschiedene Mahnungen hin nur einen Teilbetrag bezahlte, kündigte die Sammelstiftung den Anschlussvertrag Nr. 52’468/000 auf den 31. Oktober 2003.