Dass abgesehen von den übrigen drückenden finanziellen Verpflichtungen auch noch offene Sozialversicherungsbeiträge geschuldet waren, konnte ihm aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit, seiner Erfahrungen und des Umstandes, dass es sich bei der … um eine kleine, einfach strukturierte und überschaubare Firma handelte, ebenfalls nicht entgangen sein. Angesichts der anhaltenden massiven Überschuldung des Betriebes und der sich hinziehenden, schleppenden Verkaufsbemühungen durfte der Beklagte gerade als ausgewiesener Fachmann trotz seines Einsatzes auch nicht ernsthaft damit rechnen, dass eine Sanierung innert nützlicher Frist gelingen würde.